Abgeschlossenheitsbescheinigung: Voraussetzung für Wohnungseigentum und Kaufabsicherung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein behördliches Dokument, das die bauliche Abschließbarkeit und Nutzungseigenschaften einer Wohneinheit bescheinigt. Sie ist unverzichtbar, wenn Sie ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufteilen oder eine Finanzierung für eine Eigentumswohnung abschließen möchten.
Ohne Abgeschlossenheitsbescheinigung kann im Grundbuch kein Sondereigentum eingetragen werden, was Kaufverträge und Bankfinanzierungen erheblich erschwert.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass jede Einheit eines Gebäudes
Sie dient als Grundlage für die Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und wird vom zuständigen Bauaufsichtsamt ausgestellt.
Rechtsgrundlage ist § 7 WEG, in dem geregelt ist, dass jede als Sondereigentum im Grundbuch einzutragende Einheit rechtlich abgeschlossen sein muss.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung:
Seit 2007 können in vielen Bundesländern auch öffentlich bestellte Sachverständige die Bescheinigung ausstellen. In Berlin gilt zusätzlich eine Umwandlungsverordnung (§ 250 BauGB), wonach vorab eine Genehmigung beim Stadtplanungsamt einzuholen ist.
Bauliche Voraussetzungen
Formale Unterlagen
Praxis-Tipp für Berlin: Klären Sie vor Antragstellung im Hinblick auf Erhaltungs- und Milieuschutzgebiete etwaige Zusatzformulare zum Beispiel bei ihrem Bezirksamt.
Die Gebühren variieren nach Bundesland, Kommune und Anzahl der Einheiten:
Insgesamt sollten Sie mit 500 € bis 2.000 € rechnen, je nach Komplexität des Gebäudes und Honorarsätze.
Regionale Hinweise:
Ein öffentlicher Sachverständiger für Immobilienbewertung – wie das Schröter & Schäfer Sachverständigenbüro für Immobilien – unterstützt Sie bei:
Vorteile:
Wohnungseigentum und eine reibungslose Finanzierung Ihrer Immobilie. Unklare bauliche Zustände oder fehlende Dokumente können den Kaufprozess verzögern und zusätzliche Kosten verursachen.
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