Wie wirkt sich das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf die Immobilienbewertung aus?
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht für einen bedeutenden Wandel in der Immobilienbranche. Seit dem 1. Januar 2024 gelten verschärfte Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden – mit spürbaren Auswirkungen auf den Immobilienwert.
Für Eigentümer, Käufer und Verkäufer in Regionen wie Berlin, Brandenburg und Ostwestfalen-Lippe (OWL) ist es daher wichtiger denn je, die Folgen des GEG zu verstehen und zu handeln.
In diesem Beitrag beleuchten wir, wie sich das GEG konkret auf die Immobilienbewertung auswirkt, welche Chancen und Herausforderungen damit verbunden sind – und warum eine fachkundige Beratung durch das Sachverständigenbüro Schröter & Schäfer in vielen Fällen bares Geld wert ist.
Das GEG ist die gesetzliche Grundlage für energetische Anforderungen an Neubauten und Bestandsimmobilien. Es fasst mehrere Vorgängergesetze zusammen (EnEG, EnEV, EEWärmeG) und regelt u.a.:
Mit der GEG-Novelle 2024 wurden insbesondere folgende Punkte verschärft:
Diese gesetzlichen Vorgaben beeinflussen direkt die Wertermittlung einer Immobilie – insbesondere bei älteren Gebäuden mit schlechter Energiebilanz.
Ob ein Haus energetisch auf dem neuesten Stand ist oder nicht, spielt heute eine zentrale Rolle bei der Wertermittlung. Energieeffizienz beeinflusst:
Ein Gebäude mit niedrigem Energiebedarf (z. B. Effizienzhaus 55 oder 40) erzielt deutlich höhere Marktpreise als vergleichbare Objekte mit veralteter Heiztechnik und schlechter Dämmung.
Tipp: Lassen Sie bei Kauf oder Verkauf immer eine objektive Bewertung durch einen Immobiliengutachter vornehmen – idealerweise durch Schröter & Schäfer, Ihrem zertifizierten Sachverständigenbüro mit regionaler Marktkenntnis.
Seit Einführung des GEG ist der Energieausweis bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung Pflicht. Dabei gilt:
Für die Immobilienbewertung bedeutet das: Der Energieausweis liefert wichtige Anhaltspunkte zur energetischen Qualität des Gebäudes – etwa den Endenergiebedarf, Baujahr der Heizung oder Art der verwendeten Energieträger. Diese Daten fließen in jedes Verkehrswertgutachten ein.
Ältere Immobilien mit schlechter Energiebilanz verlieren zunehmend an Wert, wenn keine Modernisierungen vorgenommen werden. Die Gründe:
Doch Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Wärmepumpen-Einbau können den Wert deutlich steigern – vorausgesetzt, sie werden fachgerecht umgesetzt.
Vorteile energetischer Sanierung:
Ein erfahrener Sachverständiger kann hier helfen, den "energetischen Mehrwert" korrekt in die Immobilienbewertung einzubeziehen.
Immobilienmärkte unterscheiden sich stark – und damit auch die Auswirkungen des GEG. Ein paar regionale Beispiele:
Fazit: Eine regionale Marktkenntnis ist entscheidend, um energetische Maßnahmen realistisch in der Wertermittlung zu berücksichtigen. Schröter & Schäfer kennt die regionalen Besonderheiten und hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Ein unabhängiger und zertifizierter Gutachter:
Insbesondere bei Erbimmobilien oder Verkäufen im ländlichen Raum ist eine neutrale Wertermittlung mit Fokus auf Energieeffizienz ein wichtiger Faktor für den Markterfolg.
Das Gebäudeenergiegesetz ist nicht nur eine technische Vorschrift, sondern ein zentraler Einflussfaktor auf den Immobilienwert. Wer energetische Anforderungen ignoriert, riskiert Wertverluste – wer sie ernst nimmt, steigert die Attraktivität seines Objekts.
Das Sachverständigenbüro Schröter & Schäfer hilft Ihnen dabei, die energetische Qualität Ihrer Immobilie korrekt einzuordnen und den Verkehrswert realistisch zu bestimmen. Ob in Berlin, Brandenburg oder OWL – unsere Gutachter stehen Ihnen kompetent zur Seite.
Jetzt unverbindlich beraten lassen – für mehr Sicherheit bei Kauf, Verkauf oder Sanierung!
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