Immobilie verschenken statt vererben? Bewertung, Vorteile & Risiken bei der Schenkung
Eine Immobilie zu verschenken, kann eine strategisch kluge Entscheidung sein – vor allem, wenn es darum geht, frühzeitig Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen. Doch eine solche Schenkung sollte gut geplant und vor allem sauber bewertet sein. Denn auch hier schaut das Finanzamt genau hin – der Verkehrswert der Immobilie ist die Grundlage für steuerliche Berechnungen.
In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es bei einer Schenkung ankommt, welche Freibeträge gelten, wie sich der Verkehrswert auf die Steuer auswirkt und welche Rolle ein professionelles Gutachten dabei spielt. Außerdem stellen wir Ihnen vor, wie das Sachverständigenbüro Schröter & Schäfer Sie bei der sicheren Schenkung von Immobilien unterstützt.
Viele Eigentümer entscheiden sich bewusst dafür, ihre Immobilie noch zu Lebzeiten zu übertragen – etwa an Kinder, Ehepartner oder Enkel. Die Gründe:
Wichtig: Eine Schenkung bedeutet einen vollständigen Eigentumsübergang – der Schenker hat kein automatisches Rückforderungsrecht. Deshalb sollte die Entscheidung wohlüberlegt und vertraglich klar geregelt sein.
Der größte Vorteil einer Schenkung gegenüber einer späteren Erbschaft liegt in der Wiederverwendbarkeit von Freibeträgen. Diese gelten bei der Schenkung genauso wie bei der Erbschaft – allerdings können sie alle zehn Jahre neu genutzt werden.
Beispiel: Ein Vater verschenkt 2024 eine Immobilie im Wert von 300.000 € an seinen Sohn. Da der Freibetrag bei 400.000 € liegt, fällt keine Schenkungssteuer an. Überträgt er zehn Jahre später eine weitere Immobilie, steht dem Sohn erneut der volle Freibetrag zur Verfügung.
Gerade in Regionen mit steigenden Immobilienwerten wie Berlin oder Potsdam kann das erhebliche steuerliche Vorteile bringen.
Wie viel Schenkungssteuer anfällt, hängt direkt vom Verkehrswert der Immobilie ab. Und genau hier wird es heikel: Wenn das Finanzamt den Wert der Immobilie zu hoch ansetzt, kann das zu unnötiger Steuerbelastung führen. Andersherum kann ein zu niedrig angesetzter Wert später zu Problemen führen – etwa bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen anderer Familienmitglieder.
Ein Gutachten durch ein qualifiziertes Sachverständigenbüro wie Schröter & Schäfer schützt Sie in beiden Fällen. Es dokumentiert den tatsächlichen Marktwert der Immobilie zum Zeitpunkt der Schenkung – eine Grundlage, die auch gegenüber dem Finanzamt Bestand hat.
Ein häufiger Streitpunkt in Familien sind Pflichtteilsansprüche enterbter Verwandter. Wurde die Immobilie verschenkt, können diese Personen unter Umständen trotzdem eine sogenannte Pflichtteilsergänzung verlangen – insbesondere, wenn die Schenkung weniger als zehn Jahre vor dem Erbfall erfolgt ist.
Auch in solchen Fällen hilft ein professionelles Gutachten, den damaligen Verkehrswert zu belegen. Schröter & Schäfer erstellt rückdatierte Gutachten, die auf Basis von Marktentwicklungen, Bodenrichtwerten und Vergleichsobjekten auch rückwirkend eine fundierte Bewertung ermöglichen.
Für die Bewertung einer Immobilie zur Schenkung sollten folgende Unterlagen vorliegen:
Schröter & Schäfer hilft Ihnen auch bei der Zusammenstellung dieser Unterlagen – diskret und effizient.
Viele unserer Kunden berichten, dass sie durch ein fundiertes Gutachten nicht nur Steuern gespart, sondern auch Konflikte innerhalb der Familie vermieden haben.
Wer seine Immobilie verschenken möchte, sollte nicht auf eine professionelle Bewertung verzichten. Der Verkehrswert bildet die Grundlage für Steuern, Rechtssicherheit und Familienfrieden. Schröter & Schäfer steht Ihnen dabei mit Fachwissen und Fingerspitzengefühl zur Seite – in Berlin, Brandenburg und Ostwestfalen-Lippe.
🛠️ Weitere Dienstleistungen für fundierte Immobilienentscheidungen durch das Schröter & Schäfer Sachverständigenbüro