Aktuelle Wertermittlungsverordnung 2025: Was Käufer & Verkäufer jetzt wissen müssen
Seit Januar 2022 gilt die überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) mit verbindlichen Anwendungshinweisen (§ ImmoWertA seit September 2023).
Sie regelt, wie Verkehrswerte ermittelt werden (Vergleichs‑, Sach‑ und Ertragswertverfahren). Doch was bedeuten diese Neuerungen praktisch für dich beim Immobilienkauf oder -verkauf in Berlin, Brandenburg und OWL?
In diesem Artikel erklärt Schröter & Schäfer Sachverständigenbüro für Immobilien, was sich geändert hat, welche Folgen das für den Wert deiner Immobilie hat – und wie du es zu deinem Vorteil nutzt.
Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit: Einheitliche Methoden sorgen für objektivere Ergebnisbasis
Steigende Werte in Bestlagen, da präzise Bodenrichtwerte und Lagefaktoren stärker gewichtet werden
Für Käufer wie Verkäufer relevant: Ein klar nachvollziehbarer Gutachtenwert stärkt Verhandlungsposition + schafft Sicherheit
Geringerer Spielraum für subjektive Bewertungen – Gutachter müssen sich genau an die ImmoWertV halten
Vergleichswertverfahren (§ 24–26): Hauptsächlich für ETW und EFH – es werden Verkaufsdaten aus der Region herangezogen.
Ertragswertverfahren (§ 27–34): Für Renditeobjekte – prognostizierte Mieteinnahmen fließen ein.
Sachwertverfahren (§ 35–39): Für Spezialimmobilien, Neubauten oder wenn Vergleichsobjekte fehleN.
Bodenwertermittlung (§ 40–45): Bezieht amtliche Bodenrichtwerte mit ein – oft entscheidend für Städte und Umlandregionen.
Die ImmoWertA schreibt nun präzise vor, wie Zustand, Modernisierungen und Energieeffizienz zu berücksichtigen sind:
Vor dem Kauf: Lass ein kurzes Marktwertgutachten zum fairen Preis erstellen – so erkennst du, ob das Angebot passt
Vor dem Verkauf: Dokumentiere Zustand, Ausstattungsstand, energetische Details – Gutachter benötigen diese Nachweise
Regionale Bodenrichtdaten prüfen – in Berlin klettern Richtwerte oft stärker als im ländlichen Brandenburg oder OWL
Smart argumentieren: Für Käufer wichtig beim Nachverhandeln, für Verkäufer ein Verkaufsargument („objektiv belegt“)
Wir setzen die ImmoWertV 2021 mit allen aktuellen Vorgaben um
Erstellung effizienter Kurzgutachten zur schnellen Marktwert-Einschätzung
Vollgutachten garantiert valid für Erbschaft, Finanzierung, Gericht
Spezialisierung auf Berlin, Brandenburg & OWL – mit regionalen Bodenrichtwert-Expertisen
Die ImmoWertV 2021 schafft zuverlässigere Bewertungsstandards – für dich bedeutet das:
Nutzen SIE die Chance:
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